Medikationsfehler

Das Geschlecht macht (k)einen Unterschied?


Die Anamnese stellt einen zentralen Schritt in der medikamentösen Therapie stationärer Patienten dar. Seit dem 1. Oktober 2016 haben Patienten mit mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordneten, systemisch wirkenden Arzneimitteln Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (§ 31a, SGB V). Da dieser Medikationsplan im klinischen Alltag leider immer noch nur selten vorliegt bzw. nicht immer alle Angaben dem aktuellen Stand entsprechen, ist die Arzneimittelanamnese weiterhin häufig mühsam und zeitaufwendig. Falls doch vorhanden, muss der Medikationsplan immer auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden, um Medikationsfehler zu vermeiden.

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