Inhaltsverzeichnis
1. Ziel und Zweck
2. Kontakt
3. Ablauf der Ausbildung
3.1 Dauer der Ausbildung
3.2 Inhalte der Ausbildung
3.3 Ausbildungsplan
3.4 Arbeitsbögen
4. Organisatorisches
4.1 Einführungsveranstaltung
4.2 Durchführungshinweise Fortbildung
4.3 Projektarbeit
4.4 Hospitationen
5. Evaluation der Ausbildungsapotheke durch die PhiPs
6. Literaturverzeichnis
7. Anhang
7.1 Tabelle 1: Themenfelder innerhalb der KA bzw. kvA
7.2 Anlage 1: Ausbildungsplan
7.3 Anlage 2: Dokumentation Fachgespräch
7.4 Anlage 3: Geforderte Kompetenzen im Lernzielkatalog Pharmazie für das Praktische Jahr
1. Ziel und Zweck
Die Empfehlung beschreibt die Ausbildung von Pharmazeut*innen im Praktikum (PhiP) in Krankenhausapotheken (KA) und krankenhausversorgenden Apotheken (kvA).
Ziel dieser Empfehlung ist es, eine strukturierte und qualitativ hochwertige Ausbildung der PhiP zu ermöglichen, in der alle nach Approbationsordnungen notwendigen Ausbildungsinhalte enthalten sind. Die PhiP sollen alle Abteilungen der KA und kvA kennenlernen und in ihnen eigenständig gearbeitet haben.
In diesem Zeitraum sollen erste berufspraktische Erfahrungen gesammelt und das eigene Handeln in konkreten Situationen des beruflichen Alltags im Dialog mit den zuständigen Ausbildungsapotheker*innen (nachfolgend Tutor*in genannt) reflektiert werden.
2. Kontakt
ADKA
3. Ablauf der Ausbildung
PhiP gelten als pharmazeutisches Fachpersonal und sollten innerhalb dieses Tätigkeitsspektrums arbeiten. Ihre Arbeit wird durch Apotheker*innen überprüft bzw. beaufsichtigt. Es ist zu empfehlen, dass die PhiP eine/n festen Tutor*in während der Zeit ihres Praktikums haben. Diese stehen den PhiP jederzeit auch bei Fragen und Problemen zur Seite. Die PhiP sollen durch eine Rotation durch die verschiedenen Abteilungen der Apotheke alle Bereiche kennenlernen. Dafür sollte ein schriftlicher Ausbildungsplan (Anlage 1) festgelegt werden. Die Ausübung der pharmazeutischen Tätigkeiten der PhiP soll nach Möglichkeit im Laufe der Ausbildung immer selbstständiger erfolgen, dennoch müssen die pharmazeutischen Tätigkeiten auch am Ende der Ausbildung noch kontrolliert werden. Im Rahmen regelmäßiger Praktikumsgespräche mit den Tutor*innen sollen die Fortschritte im Praktikum dokumentiert sowie der weitere Verlauf besprochen werden. Den PhiP werden die für ihre Ausbildung notwendigen Ausbildungsmittel zur Verfügung gestellt. Die EDV- und Literaturausstattung der KA bzw. kvA kann voll genutzt werden. Am Ende der Ausbildung erhalten die PhiP ein Arbeitszeugnis, Grundlage für die Inhalte und Bewertung bildet der Ausbildungsplan. Daher sollten alle Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte während des Praktikumszeitraums dokumentiert werden.
3.1 Dauer der Ausbildung
Sechs Monate (darin enthalten sind Urlaubstage und zehn Tage berufsbegleitender Unterricht)
3.2 Inhalte der Ausbildung
Die Inhalte der PhiP-Ausbildung werden grundsätzlich von der Approbationsordnung für Apotheker vorgegeben: AAppO § 4 Praktische Ausbildung „(2) Während der ganztägigen praktischen Ausbildung sollen die im vorhergehenden Studium erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden […]“ [1].
Konkret wird während der Ausbildung Einblick in die Abläufe einer KA bzw. kvA gegeben. Die PhiP üben sich in praktischen pharmazeutischen Tätigkeiten (Anhang, Tab. 1) und lernen Produkte und Dienstleistungen kennen. In welchem Umfang die Themenfelder abgeleistet werden, richtet sich nach dem Dienstleistungsspektrum der KA bzw. kVA.
Regelmäßig (beispielsweise einmal im Monat) finden Fachgespräche zwischen PhiP und Apotheker*in oder anderen Mitarbeiter*innen der Apotheke (PTA, PKA) statt. Es ist empfehlenswert, dass die PhiP diese Gespräche dokumentieren und reflektieren, Hilfestellung hierfür gibt das Formblatt gemäß Anlage 2.
Insbesondere, wenn mehrere PhiP gleichzeitig ihre Ausbildung ableisten, bietet sich die Einführung einer regelmäßigen Fortbildungsveranstaltung an, z. B. Lunchtime Learning oder Journal Club, in der wichtige und aktuelle Themenfelder behandelt werden, die von den PhiP proaktiv gestaltet werden und an denen auch interessierte Apothekenmitarbeiter*innen teilnehmen können.
Falls eine solche eigene Fortbildungsveranstaltung nicht umzusetzen ist, sollten die PhiP aktiv in bereits bestehende Fortbildungsveranstaltungen der KA bzw. kvA eingebunden werden.
3.3 Ausbildungsplan
Der Ausbildungsplan (Anlage 1) ist eine Empfehlung für die inhaltliche Strukturierung der praktischen Ausbildung der PhiP in KA bzw. kvA. Er ist für die gesamte Ausbildungszeit ausgelegt. Die PhiP arbeiten immer unter Aufsicht von Apotheker*nnen und werden entsprechend bei ihren Aufgaben betreut und ggfs. angelernt. PhiP dürfen nur mit Tätigkeiten betraut werden, die ihrem Kenntnisstand entsprechen und ihre Ausbildung fördern. Um die entsprechenden Kompetenzen laut Ausbildungsplan zu erlangen, müssen neben den pharmazeutischen Kompetenzen auch die rechtlichen Hintergründe und die notwendigen EDV-Kenntnisse für diese Kompetenz erarbeitet werden. Ethische Grundsätze der Berufsausübung und die Berufspflichten, wie sie sich aus den Berufsordnungen ergeben, sollen dabei berücksichtigt werden.
Im Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier „Apotheke 2030“ werden die Kompetenzen genannt, die während der gesamten Ausbildung von Apotheker*innen (universitär und praktisches Jahr) vermittelt werden sollen. Kompetenzen umfassen Wissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einstellungen. Die apothekerliche Kompetenz ist wie folgt definiert: „Pharmazeutische Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen, die zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufes befähigen.“ Das tragende Fundament der „apothekerlichen Kompetenz“ ist das pharmazeutische Fachwissen, auf das die weiteren Kompetenzbereiche aufbauen (wissenschaftliches Arbeiten und Forschen, Kommunikation, intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit, apothekerliche Haltung, Ethik und Management). Die geforderten Kompetenzen im Lernzielkatalog Pharmazie für das praktische Jahr sind zusammen mit den Lernzielen tabellarisch in Anlage 3 aufgeführt [2].
3.4 Arbeitsbögen
Um den PhiP strukturiert Gelegenheit zu geben, sich mit verschiedenen praxisrelevanten Themen in der Apotheke vertiefend beschäftigen zu können, besteht die Möglichkeit, die Arbeitsbögen des Leitfadens der BAK „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke“ zu verwenden, beispielsweise Arbeitsbogen 5: Herstellung von Rezepturarzneimitteln [3]. Die Inhalte orientieren sich an den Leitlinien, Arbeitshilfen und Leitfäden der Bundesapothekerkammer bzw. der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Arbeitsbögen sollten gegebenenfalls an die Besonderheiten der KA bzw. kvA angepasst werden. Die thematisch zum Teil recht abgeschlossenen Arbeitsbögen dienen zudem als gute Vorbereitung für den dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
4. Organisatorisches
4.1 Einführungsveranstaltung
Im Rahmen einer Einführungsveranstaltung ist es empfehlenswert, den Ausbildungsplan auszuhändigen und die Inhalte des Themenfelds „Allgemeines“ (Tab. 1) zu besprechen und zu dokumentieren.
4.2 Durchführungshinweise Fortbildung
Die PhiP erkennen ihren Ausbildungsbedarf weitestgehend selbstständig. Als Hilfestellung zur Erkennung des Ausbildungsbedarfs dient Anlage 3, der die geforderten Kompetenzen für PhiP auflistet. Die Organisation von internen Fortbildungsveranstaltungen für PhiP obliegt – thematisch wie terminlich – den PhiP.
Vorträge
Alle PhiP sollten einen Vortrag halten. Das Thema kann von den PhiP selbst ausgewählt werden oder wird von den Tutor*innen vergeben, beispielsweise Vorstellung neuer Arzneimittel, Fallvorstellung, Projektvorstellung.
4.3 Projektarbeit
Den PhiP sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, ein klinisch-pharmazeutisches Projekt zu bearbeiten oder eine Diplomarbeit anzufertigen. Die PhiP werden hierbei von Tutor*innen betreut. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer internen Fortbildung der Apotheke präsentiert. Eine Präsentation der Ergebnisse als Poster (z. B. für den ADKA-Kongress) oder als Zeitschriftenbeitrag sollte angestrebt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich mit der Arbeit für Preise zu bewerben (z. B. UniDAZ oder ADKA-Ausbildungspreis).
4.4 Hospitationen
Hospitationen in verschiedenen Bereichen des Krankenhauses außerhalb der KA (z. B. Intensivstation, Begleitung einer Visite, OP-Besuch, Besuch einer Herzkatheter-Untersuchung) können das Verständnis der Abläufe und Krankheitsbilder unterstützen und sollten, wenn möglich, von KA bzw. kvA angeboten werden. Wenn dies von den PhiP gewünscht wird, sollten diese Hospitationen zeitlich ermöglicht werden. Die Hospitationen sind nur in Absprache mit den Tutor*innen möglich, da Absprachen mit den Bereichsleitungen nötig sind.
5. Evaluation der Ausbildungsapotheke durch die PhiP
Zur Evaluation der Ausbildung im Rahmen des Abschlussgespräches soll auf den Fragebogen der BPhD „Bewertung der Ausbildungsapotheke“ hingewiesen werden [5]. Hier geht es um die Bewertung der Zufriedenheit der PhiP bezüglich ihrer Ausbildung im Praktischen Jahr. Eine Liste der positiv bewerteten Ausbildungsapotheken wird auf der Homepage des BPhD e. V. (https://www.bphd.de/empfehlenswerte-ausbildungsapotheken/) zugänglich gemacht. Dies soll eine Hilfe für zukünftige PhiP sein, eine gute Ausbildungsapotheke zu finden.
Abkürzungsverzeichnis
AAppO |
Approbationsordnung für Apotheker |
ABDA |
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände |
ADKA e. V. |
Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker eingetragener Verein |
AM |
Arzneimittel |
AMG |
Arzneimittelgesetz |
AMK |
Arzneimittelkommission |
AMTS |
Arzneimitteltherapiesicherheit |
ApBetrO |
Apothekenbetriebsordnung |
BfArM |
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin- |
BPhD e. V. |
Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland eingetragener Verein |
BTM |
Betäubungsmittel |
CMR |
cancerogen mutagen reproduktionstoxisch |
EDV |
Elektronische Datenverarbeitung |
GDP |
Good distribution pracitice |
GLP |
Good clinical practice |
GMP |
Good manufacturing practice |
IITS |
Investigator initiated trials |
KA |
Krankenhausapotheke |
kvA |
krankenhausversorgende Apotheke |
NUB |
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden |
PEI |
Paul-Ehrlich-Institut |
PhiP |
Pharmazeut*in(nen) im Praktikum |
PKA |
Pharmazeutisch kaufmännische*r Angestellte*r |
PTA |
Pharmazeutisch-technische*r Angestellte*r |
QMS |
Qualitätsmanagementsystem |
UniDAZ |
Magazin für die Pharmaziestudierenden der |
z. B. |
Zum Beispiel |
ZE |
Zusatzentgelt |
6. Literaturverzeichnis
1. Approbationsordnung für Apotheker (Ausfertigungsdatum: 19.7.1989; letzte Änderung: 15. August 2019).
2. BAK. Kompetenzorientierter Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier „Apotheke 2030“ (Stand: 29.11.2017) (KLP-P_17_11_29_BAK-MV.pdf).
3. BAK. Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke (Stand: 28.4.2015) (https://www.abda.de/fuer-apotheker/berufsausuebung/ausbildung/).
4. Bundes-Apothekerordnung (Ausfertigungsdatum: 5.6.1968; letzte Änderung: 15.8.2019).
5. Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. – Bewertung der Ausbildungsstätte (https://www.bphd.de/bewertung-der-ausbildungsstaette/).
7. Anhang
7.1 Tabelle 1: Themenfelder innerhalb der KA bzw. kvA
Tab. 1. Themenfelder innerhalb der KA bzw. kvA, die ein PhiP während der sechsmonatigen Ausbildung durchlaufen sollte. Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Themenfelder sind ggf. nicht in allen Häusern verfügbar; die mit einer Raute (#) versehenen Themen sind ggf. je nach Haus eventuell anderen Bereichen zugeordnet. Nach Möglichkeit sollten alle Themenfelder abgedeckt sein, die Inhalte hingegen müssen nicht alle bearbeitet werden.
Themenfeld |
Mögliche Inhalte |
Arbeitsbogen/ Referenz |
Durch- |
Tutor |
Allgemeines |
|
|||
Organisation der KA bzw. kvA |
|
|||
Arzneimittelversorgung |
Wareneingang
Arzneimittelbeschaffung
|
|||
Arzneimittelversorgung |
Arzneimittelabgabe
|
|||
Arzneimittelsicherheit |
|
|||
Arzneimittelinformation |
|
|||
Medikationsmanagement* |
|
|||
Arzneimittelherstellung |
1. Rezeptur/Defektur
|
|||
Arzneimittelherstellung |
1.1 Herstellung unsteriler Rezepturen bzw. Defekturen* (bzw. Kapseln, halbfeste Arzneiformen, flüssige Oralia, Abfüllen und Konfektionieren) 1.2 Herstellung steriler Rezepturen bzw. Defekturen* 1.2.1 Herstellung steriler Defekturarzneimittel* (z. B. Destille, Abfüllung und Verbördelung) 1.2.2 Herstellung von Parenteralia (NICHT-CMR-AM)
1.2.3 Herstellung von Parenteralia (CMR-AM = Zytostatika)
|
|||
Analytik |
|
AMG §§ 10 & 12 |
||
Klinische Studien* |
|
|||
Qualitätsmanagement |
|
|||
Fortbildung |
Teilnahme an verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen, z. B. klinikintern, apothekenintern, externe Veranstaltungen (Apothekerkammer) |
7.2 Anlage 1: Ausbildungsplan
X. Monat |
|||
Bereich |
Ausbildungsinhalte |
Ansprechpartner für Ausbildungsbereich |
Datum/Tutor |
Arbeitsbogen |
Empfehlung: |
||
Fachgespräch |
Inhalt: |
||
Bewertung |
6. Monat Abschlussgespräch |
||
Datum/Tutor |
||
Abschlussgespräch |
|
|
Evaluation |
Verweis |
7.3 Anlage 2: Dokumentation Fachgespräch
Fachgespräch Nr. X |
|||
Datum |
Name PhiP |
Name Apothekenmitarbeiter |
Dauer |
Inhalt: |
7.4 Anlage 3: Geforderte Kompetenzen im Lernzielkatalog Pharmazie für das Praktische Jahr
Mit der in der Tabelle aufgeführten Systematik wird bei den Stoffgebieten Bezug von den formulierten Kompetenzbereichen und jeweiligen Lernzielen auf die AAppO genommen. Dabei ergibt sich die Zuordnung auf die verschiedenen Abschnitte der Ausbildung bzw. Prüfung. PR steht für praktische Ausbildung: Ziffer wird gemäß Position vergeben. Die Kompetenzen werden in verschiedene Niveaustufen eingeteilt. Niveaustufe 3 bedeutet: Informationen erzeugen, Probleme bearbeiten: Analysieren und Bewerten von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen; 3a: Unter Beaufsichtigung selbst handeln. Die Kompetenzen in allen aufgeführten Stoffgebieten in dieser Tabelle sollen der Niveaustufe 3a entsprechen.
Stoffgebiet laut AAppO |
Lernziel |
Kompetenz |
PR.6, PR.7, PR.10, PR.11, PR.12, PR.13 |
Über die Arzneimitteltherapie informieren und beraten |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.6, PR.7, PR.10, PR.11, PR.12, PR.13, PR.15, PR.16 |
Medikationsanalyse und Medikationsmanagement durchführen |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.6, PR.7, PR.10, PR.11, PR.12, PR.13, PR.15, PR.16 |
Verantwortlichkeiten bei der Medikationsanalyse bzw. im Medikationsmanagement definieren und berücksichtigen |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.6, PR.7, PR.10, PR.11, PR.12, PR.13, PR.15, PR.16 |
Nutzen der Medikationsanalyse und des Medikationsmanagements für die Patienten erklären |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.6, PR.7, PR.10, PR.11, PR.12, PR.13, PR.15, PR.16 |
Arzneimittelbezogene Probleme (ABP) identifizieren, bewerten und lösen |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.6, PR.7, PR.10, PR.11, PR.12, PR.13, PR.15, PR.16 |
Arzneimitteltherapie im therapeutischen Team optimieren und mit Patienten abstimmen |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.9, PR.17 |
Maßnahmen zur Sicherheit und Optimierung der Arzneimitteltherapie bzw. Patientensicherheit einleiten und umsetzen |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.9 |
Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten bei der Anwendung von Instrumenten zur Verbesserung der AMTS definieren und berücksichtigen |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.6, PR.9, PR.26, PR.31, PR.33, PR.34, PR.35 |
Aufgaben des Apothekers im Pharmakovigilanzsystem wahrnehmen |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.6, PR.9, PR.26, PR.31, PR.33, PR.34, PR.35 |
Maßnahmen der Pharmakovigilanz und AMTS im QMS entwickeln und umsetzen |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.1, PR.9, PR.26 |
Rezeptur- und Defekturarzneimittel nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik herstellen und prüfen |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.7, PR.16, PR.20, PR.21, PR.22, PR.25 |
Rollen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Apotheker in der Prävention (Primär-, Sekundär-, und Tertiärprävention) wahrnehmen |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.7, PR.16, PR.20, PR.21, PR.22, PR.25 |
Maßnahmen und Dienstleistungen zur Prävention durchführen |
Pharmazeutisches Fachwissen |
PR.6, PR.7 |
Wissenschaftliche Informationen und Forschungsergebnisse beurteilen und in der beruflichen Tätigkeit berücksichtigen |
Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen |
PR.6, PR.7 |
Wissenschaftliche Kriterien im Entscheidungsprozess berücksichtigen |
Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen |
PR.6, PR.7 |
Wissenschaftliches Arbeiten nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Arbeit sowie nach ethischen Grundsätzen in Wissenschaft und Forschung durchführen |
Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen |
PR.6, PR.7 |
Neue Erkenntnisse auf Grundlage eigener wissenschaftlicher Forschungsprojekte generieren und die Ergebnisse publizieren |
Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen |
ggf. im Rahmen des Diploms |
Wissenschaftliche Erkenntnisse mündlich und schriftlich kommunizieren |
Kommunikation |
PR.5, PR.6; PR.7, PR.13, PR.14,PR.29 |
Mit Patienten, Kunden, Apothekern, Ärzten, Angehörigen |
Kommunikation |
PR.5, PR.6, PR.7, PR.13, PR.14, PR.29 |
Kommunikationstechniken bzw. -strategien anwenden |
Kommunikation |
PR.5, PR.6, PR.7, PR.13, PR.14, PR.29 |
Die gesetzlichen und professionellen Regeln beachten, insbesondere die des Datenschutzes und der Schweigepflicht |
Kommunikation |
PR.8, PR.9, PR.29, PR.34, PR.35, PR.36 |
Rollen, Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten im heilberuflichen Netzwerk wahrnehmen |
Intra- und Interprofessionelle |
PR.8, PR.9, PR.29, PR.34, PR.35, PR.36 |
Potenzielle Partner für die intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit identifizieren |
Intra- und Interprofessionelle |
PR.8, PR.9, PR.29, PR.34, PR.35, PR.36 |
Intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit mit Apothekern, Ärzten, Angehörigen anderer Gesundheitsberufe sowie Akteuren des Gesundheitswesens auf- und ausbauen sowie koordinieren |
Intra- und Interprofessionelle |
PR.8, PR.9, PR.29, PR.34, PR.35, PR.36 |
Ärzte, Angehörige anderer Gesundheitsberufe und Akteure im Gesundheitswesen über pharmazeutische Themenbereiche informieren und beraten |
Intra- und Interprofessionelle |
PR.2, PR.18, PR.29, PR.30, PR.31 |
Historische, rechtliche, geistige und ethische Grundlagen des Verhaltens und Handelns des Apothekers im Gesundheitswesen berücksichtigen |
Ethik |
PR.2, PR.18, PR.29, PR.30, PR.31 |
Ein verantwortungsbewusstes, respektvolles, vertrauensvolles Apotheker-Patienten-Verhältnis unter besonderer Berücksichtigung des Patientenwillens und individueller Wertvorstellungen entwickeln |
Ethik |
PR.2, PR.18, PR.29, PR.30, PR.31 |
Ethische Konfliktpotenziale im Wirkungsbereich erkennen und lösen |
Ethik |
PR.3, PR.4, PR.9, PR.14, PR.15, PR.26, PR.27, PR.28, PR.30, PR.31 |
Arbeitsabläufe hinsichtlich der Sicherheit, Effektivität und der Effizienz organisieren und optimieren, Selbst- und Zeitmanagement anwenden und Qualitätsmanagement betreiben |
Management |
PR.3, PR.4, PR.9, PR.14, PR.15, PR.26, PR.27, PR.28, PR.30, PR.31 |
Selbst- und Zeitmanagement anwenden und Qualitätsmanagement betreiben |
Management |
Für den Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung: Dr. Holger Knoth (Vorsitzender), Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Fetscherstr. 74, 01307 Dresden, E-Mail: holger.knoth@ukdd.de
Leitlinie Empfehlung für die praktische Ausbildung von Pharmazeut*innen im Praktikum
Krankenhauspharmazie 2023; 44(09):346-354