Dr. Claudia Mildner, Andrea Obermeier, Dr. Cornelia Vetter-Kerkhoff und Dr. Steffen Amann Kongressleitung des 8. Kongresses für Arzneimittelinformation Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
in Deutschland sind durchschnittlich 6,5 % der Vorstellungen in Krankenhausnotaufnahmen und daraus häufig resultierende stationäre Aufnahmen unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) geschuldet. Eine vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen des Aktionsplans Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) geförderte Studie zeigte, dass 34 % der untersuchten Patienten bei Krankenhausaufnahme Nebenwirkungen durch ihre Arzneimitteltherapie aufwiesen. Als Folge von Medikationsfehlern wurden 71 % der Nebenwirkungen bewertet [1].
Komplexe Arzneimittelbehandlungen und Polymedikation sind jedoch bei vielen Patienten mit Begleiterkrankungen unvermeidbar. Der rationale Einsatz von Arzneimitteln stellt hierbei eine große Herausforderung dar. Eine der zwölf Schlüsselmaßnahmen, die von der WHO zur Förderung einer adäquaten Arzneimittelverwendung aufgeführt wird, ist die Nutzung unabhängiger Informationen über Arzneimittel [2].
Gleichzeitig wächst die Arbeitsbelastung aller Angehörigen der Gesundheitsberufe und sie haben möglicherweise nur begrenzte Möglichkeiten, Arzneimittelinformationen zu recherchieren und kritisch zu bewerten. Die Suche nach der besten verfügbaren Evidenz und die Umsetzung von Studienergebnissen in klinisch aussagekräftige Informationen, die für spezifische Patienten anwendbar sind, gestaltet sich daher oft schwierig.
Während der vergangenen zwei Jahre wurde uns der Entstehungsprozess für valide Fakten, speziell auf die SARS-CoV-2-Pandemie bezogen, täglich vor Augen geführt. Nie wurde für die Allgemeinheit transparenter, wie Daten zu Therapien und Arzneimitteln (z. B. Impfstoffen) sowie deren Sicherheitsbeurteilung entstehen und welche Prozesse durchlaufen werden müssen, bevor anschließend eine Handlungsempfehlung veröffentlicht oder eine bundesweit gültige Vorgehensweise erstellt werden kann.
Als Krankenhausapotheker:innen, insbesondere in der Arzneimittelinformation, befinden wir uns täglich in diesem Evaluationsprozess, um komplexe Fragen aus der klinischen Praxis unabhängig, evidenzbasiert und patientenindividuell beantworten zu können. Die Einzigartigkeit dieses Dienstes liegt nicht nur in der Identifizierung und Interpretation der wissenschaftlichen Literatur, sondern auch in der Anpassung der Ergebnisse an spezifische klinische Situationen und in der Diskussion möglicher Lösungen mit dem Anfragenden. Somit können Arzneimittelinformationen aus der Krankenhausapotheke eine wertvolle Entscheidungshilfe für die Behandlung der Patienten darstellen. Die WHO bezeichnet Arzneimittelinformationszentren als Instrumente zur Verbreitung unvoreingenommener Arzneimittelinformationen und damit zur Förderung des rationalen Gebrauchs von Arzneimitteln.
Zur Qualitätssicherung der täglichen Arbeit und zur Dokumentation des Qualitätsanspruchs wurde die ADKA-Leitlinie Arzneimittelinformation aus der Krankenhausapotheke [3] im Jahr 2021 aktualisiert. Einbezogen wurde die in der Literatur vorhandene Evidenz für den Prozess Arzneimittelinformation. Zudem wurden Qualitätsindikatoren vorgeschlagen, die an die Gegebenheiten der jeweiligen Krankenhausapotheken angepasst werden können.
Jährlich nehmen mehr als ein Drittel aller Krankenhausapotheken aus Deutschland an einem vom ADKA-Ausschuss Arzneimittelinformation organisierten und in Europa einzigartigen Ringversuch zur Arzneimittelinformation teil [4, 5]. Dazu ist eine fiktive patientenbezogene Anfrage in einem definierten Zeitrahmen unter Alltagsbedingungen zu beantworten und die Qualität der Antwort wird nach vorher festgelegten Mindestanforderungen inhaltlich und formal beurteilt.
Die qualitativ guten Ergebnisse des Ringversuchs untermauern den Wert der Arzneimittelinformation aus Krankenhausapotheken und damit deren Beitrag zur Arzneimitteltherapie- und Patientensicherheit (die Testanfrage und Musterantwort des Ringversuchs 2022 finden Sie in dieser Ausgabe ab Seite 13).
In Anbetracht der zunehmenden Zahl arzneimittelbezogener Fragen ist Arzneimittelinformation durch Apotheker:innen und speziell eine Abteilung für Arzneimittelinformation in der Krankenhausapotheke ein unverzichtbarer Bestandteil der interprofessionellen Zusammenarbeit in Gesundheitseinrichtungen.
Doch wo finde ich zutreffende Informationen? Wie beurteile ich deren Validität? Wie extrahiere und dokumentiere ich diese Informationen? Wie erreiche ich zielgenau den gewünschten Adressaten? Wie gebe ich das Wissen partnerschaftlich und kompetent an andere Berufsgruppen zur Verbesserung der Qualität der Arzneimitteltherapiesicherheit weiter?
Der 8. Kongress für Arzneimittelinformation wird genau diese Fragen praxisnah in Vorträgen und Intensiv-Workshops aufgreifen, vertiefen und Lösungen anbieten.
Die Organisation und Durchführung dieses Kongresses wären ohne die Unterstützung und die Ideen vieler Mitwirkender nicht möglich gewesen. Wir bedanken uns daher sehr herzlich bei allen Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees, den Kolleg:innen des Ausschusses für Arzneimittelinformation, allen Referent:innen, allen Autor:innen der aktuellen Ausgabe Krankenhauspharmazie und dem Team der Kongressorganisation Eurokongress GmbH für das große Engagement.
Ihnen allen, die Sie diesen Kongress besuchen, wünschen wir inspirierende Vorträge, impulsgebende Workshops und motivierende Ideen für neue Projekte nach dem Besuch der Posterausstellung. Nutzen Sie das „Meet & Greet“ in der Ausstellung am Freitagabend zum Austausch mit Kolleg:innen und Ausstellern.
Für alle, die nicht am Kongress teilnehmen können, gibt es die Möglichkeit, sich auf der Kongresshomepage (www.adka-aminfo.de) mithilfe der aufgezeichneten Beiträge sowie der Berichterstattung in der Krankenhauspharmazie über die Kongressinhalte zu informieren.
Immer aktuelle Informationen finden Sie auf www.adka-arznei.info.
Wir freuen uns, Sie am 27. und 28. Januar 2023 in Köln begrüßen zu dürfen!
AMTS
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern.
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