Wohin geht die Reise?


Thomas Vorwerk

Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wahrscheinlich wurde Ihnen als Kind dieser Spruch auch nahegebracht: „Bei Rot bleib steh’n, bei Grün kannst du geh’n.“ So sind die Regeln an einer Fußgängerampel. Gut tut, wer sich daran hält. Politisch hat sich nach der Bundestagswahl eine andere Ampel zusammengefunden, die unser Land in den nächsten vier Jahren führen und gestalten will. Dort sind drei politische Farben vertreten, die sich auf einen gemeinsamen Fahrplan verständigt haben, der im Koalitionsvertrag zusammengefasst vorliegt. Welche Farbe zeigt die Ampel darin für unsere Vorhaben?

Die Begriffe „Arzneimitteltherapiesicherheit“ (AMTS) oder „Closed Loop Medication Management“ (CLMM) kommen im Koalitionsvertrag nicht vor. Dennoch macht er indirekte Aussagen zu diesen Themen, zunächst bezogen auf die öffentlichen Apotheken: Pharmazeutische Dienstleistungen sollen besser honoriert und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems genutzt werden.

Auch wenn Krankenhausapotheken im Koalitionsvertrag nicht explizit erwähnt sind, zeigen Gespräche mit Vertretern der neuen Regierungsparteien immer wieder, dass eine große Übereinstimmung zwischen unserem Ziel AMTS/CLMM mit dem politischen Gestaltungswillen für die nächsten Jahre besteht. Die ADKA wurde aufgefordert, Vorschläge für die gesetzliche Verankerung klinisch-pharmazeutischer Dienstleistungen im Krankenhaus zu machen. Der gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Nutzen von Stationsapothekerinnen und Stationsapothekern ist erkannt. Das macht uns Mut, hier in den nächsten Jahren auch bei den regulatorischen Rahmenbedingungen voranzukommen. Durch gemeinsames Handeln auf lokaler, Landes- und Bundesebene wird uns das gelingen. Noch zeigt die Ampel gelbes Licht. Es gibt jedoch die berechtigte Hoffnung, dass sie bald auf Grün springt.

Das Wort „Digitalisierung“ wird – allein oder als zusammengesetztes Wort – 63-mal im Koalitionsvertrag verwendet. Die Digitalisierungsoffensive der neuen Bundesregierung umfasst alle Bereiche der Gesellschaft und wird uns auch im Krankenhaus begegnen, beim CLMM, besonders bei der elektronischen Verordnung und an den Schnittstellen. Unser Verband unterstützt die lückenlose elektronische Dokumentation der Verordnungsdaten für die Patienten über die Sektorengrenzen hinweg ausdrücklich. Sie führt zu einer bisher nicht gekannten Transparenz der Arzneimittelverordnung. Das hilft uns, denn auch Verordnungsdefizite werden so offenkundig und damit auch der Bedarf an sowie der Nutzen von klinisch-pharmazeutischen Interventionen.

Gerne bringen wir uns hier aktiv ein, um Fehler, wie bei der eRezept-Entwicklung geschehen, zukünftig zu vermeiden. Die klinischen Prozesse müssen bei der digitalen Abbildung angemessen berücksichtigt werden.

Ein weiterer Abschnitt im Koalitionsvertrag ist der bedarfsgerechten Krankenhausversorgung gewidmet. Der Bund will sich aktiv in die Krankenhausplanung einbringen und gemeinsam mit den Ländern notwendige Reformen, aber auch erforderliche Investitionen auf den Weg bringen. Neue Versorgungsstufen und -konzepte werden erwähnt und sollen entwickelt werden. Die Erkenntnis hat sich durchgesetzt, dass eine kleinteilige Weiterentwicklung der historisch gewachsenen Krankenhauslandschaft durch die Länder unter dem Druck lokalpolitischer Begehrlichkeiten und Fehleinschätzungen nicht zielführend ist. Das ist sehr zu begrüßen.

Doch was bedeutet das für uns und unser Ziel zur Stärkung und Weiterentwicklung der Krankenhausapotheken? Es bedeutet, dass es auch für uns Veränderungen geben wird. Wenn wir klug sind, nutzen wir die Chancen der neuen Entwicklung, gestalten aktiv mit, nehmen gleichzeitig aber auch Abschied von überholten Vorstellungen.

Durch die Konzentration von Krankenhausleistungen wird die Frage zu beantworten sein, woher die pharmazeutischen Leistungen kommen und wie sie ausgestaltet werden sollen? Anhand der fünf neuen Versorgungsstufen sind Modelle für die jeweilige pharmazeutische Versorgung gefragt, die sinnvoll und wirtschaftlich sind, die in die Krankenhausplanung aufgenommen und finanziell gefördert werden. Wir werden diesbezüglich über Aufgaben, Ausstattung und Kooperationsmodelle diskutieren müssen. Ebenso ist zu klären, welche Rolle die Krankenhausapotheken in den integrierten Versorgungszentren und bei den ambulanten Leistungen spielen werden, die die Krankenhäuser zunehmend sektorenübergreifend anbieten werden?

Es ist sinnvoll, dass wir diese Diskussion ab 2022 geplant haben. Das ist der richtige Zeitpunkt, um auf der Basis der im Koalitionsvertrag beschlossenen Vorhaben mitzugestalten.

Die Ampel-Koalition hat den gesundheitspolitischen Fahrplan der nächsten vier Jahre beschrieben und will die Weichen entsprechend stellen, damit die geplante Strecke befahren werden kann. Erfreulicherweise liegen an dieser Route viele unserer Ziele. Es liegt nun an uns, den Zug zu besteigen, wenn er an unseren Bahnhöfen vorbeikommt. Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung. Gemeinsam werden wir unsere Vorhaben umsetzen können.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Thomas Vorwerk

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