Niedrigdosierte Kapseln für die Neonatologie wurden am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (TUM) bisher als Rezepturarzneimittel und nur auf Verordnung eines Arztes hergestellt. Um diese empfindliche Patientengruppe noch besser zu schützen, sollen die Kapseln künftig als Defekturarzneimittel hergestellt werden. Mit diesem Vorgehen wird eine Prüfung der Gehaltskonformität der Kapseln zwingend erforderlich (Apothekenbetriebsordnung [ApBetrO], § 8 Defekturarzneimittel) [1]. Auf diese Weise wird ein zusätzlicher Sicherheitsschritt in den Medikationsprozess integriert. In der Apotheke des Universitätsklinikums ist im Rahmen eines Projekts während des praktischen Jahres eine UV-spektroskopische Analysenmethode zur Gehaltsbestimmung der Kapseln entwickelt und validiert worden. Diese erlaubt es, die einzelnen Wirkstoffe ohne die vorherige Abtrennung des gängigen Kapselfüllstoffs, bestehend aus 99,5 % Mannitol und 0,5 % Aerosil®, UV-spektroskopisch zu erfassen. In der vorliegenden Arbeit soll diese Methode samt ihren Ergebnissen, die im Rahmen der Methodenvalidierung erhalten worden sind, vorgestellt werden.
Schlüsselwörter: Gehaltsbestimmung, UV-Spektroskopie, Neonatologie, Kapseln, Methodenvalidierung
Krankenhauspharmazie 2021;42:16–9.