Prof. Dr. Frank Dörje, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker e. V. (ADKA)
Foto: ADKA
Das vergangene Jahr 2018 war für die deutsche Krankenhauspharmazie ganz zweifellos ein sehr ereignisreiches Jahr! Am 24. Oktober 2018 hat der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen aller Landtagsfraktionen die Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) beschlossen. Das Land Niedersachsen hat somit aus einer Katastrophe, den Krankenhausmorden des ehemaligen Pflegers Niels H., meines Erachtens in sehr beeindruckender Weise gelernt und mit einem Bündel von Maßnahmen im novellierten NKHG Konsequenzen für eine erhöhte Patientensicherheit gezogen. Als eine Maßnahme wurde der verpflichtende Einsatz von Apothekern auf Station im Krankenhaus durch die Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes auf der Ebene des Bundeslandes Niedersachsen regulatorisch umgesetzt und vorgeschrieben. Die ADKA begrüßt diese Gesetzesinitiative ausdrücklich! Ebenso begrüßen wir den Beschluss der 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 21. Juni 2018, in dem die GMK das BMG bittet, zu prüfen, wie ländereigene Regelungen zur Förderung der Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit durch Regelungen auf Bundesebene wirksam unterstützt werden können. Auch hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) am 23. November 2018 die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, inwiefern auf Bundesebene die Verankerung des Einsatzes von Stationsapothekern im Krankenhaus als Qualitätskriterium zur Stärkung der Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit in zukünftigen Gesetzesvorhaben erreicht werden kann. Hierzu zählt auch die Prüfbitte zur Refinanzierung von Stationsapothekern im Krankenhaus als Teil der Krankenhausleistung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausgesetzes.
Wir werden den Rückenwind aus dem Norden nutzen und als Verband alles tun, um die sehr positive Entwicklung zum vermehrten Einsatz von Stationsapothekern in deutschen Krankenhäusern auch auf der nationalen Ebene wirksam zu fördern.
Sehr positiv ist es in diesem Zusammenhang auch, dass bereits im vergangenen Jahr von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Bundesapothekerkammer unter wesentlicher Beteiligung unseres Verbandes das Curriculum für die neue Bereichsweiterbildung „Medikationsmanagement im Krankenhaus“ erarbeitet werden konnte. Es ist davon auszugehen, dass diese Postgraduierten-Bereichsweiterbildung bereits von mehreren Landesapothekerkammern im 2. Halbjahr 2019 angeboten wird. Konsequent in diesem Sinne konnten wir auch bereits 2018 in einem ADKA-Statement auch die ADKA-Positionen zur zukünftigen universitären Ausbildung im Universitätsstudium der Pharmazie formulieren und veröffentlichen. Wir freuen uns, dass nun auch die Bundesapothekerkammer die Notwendigkeit zur Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker gemeinsam mit anderen Fachorganisationen sieht!
Das neue Jahr hält sicherlich neben positiven auch insgesamt weiterhin sehr anspruchsvolle und zum Teil sicherlich auch schwierige Herausforderungen für unser berufliches Handeln bereit. Hierzu zählt die Umsetzung der EU-AM-Fälschungsschutzrichtlinie in Verbindung mit der Delegierten Verordnung, aber auch das GSAV-Gesetzgebungsverfahren. Die ADKA hat zum Referentenentwurf des „Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ klar Stellung genommen. Es muss gelten, auch weiterhin eine ambulante (onkologische) Patientenversorgung aus einer Hand durch ambulante Behandlungseinheiten des Krankenhauses qualitativ sicherzustellen. Hierzu zählt sicherlich auch die onkologische Versorgung der Patienten mit applikationsfertigen Onkologika aus der Krankenhausapotheke!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf das neue Jahr freut es mich besonders, dass wir Ihnen in diesem Jahr gleich zwei wertvolle ADKA-Kongresse anbieten können.Am 1. und 2. Februar 2019 findet der 6. Kongress für Arzneimittelinformation in Köln statt. Vom 9. bis 11. Mai 2019 veranstalten wir unseren 44. Wissenschaftlichen ADKA-Kongress in der Bundeshauptstadt Berlin! In der diesjährigen Mitgliederversammlung unseres Verbandes in Berlin werden wir u. a. turnusmäßig die Ausschussvorsitzenden unserer Fachausschüsse neu wählen. An die ADKA-Mitglieder ergeht daher unser Aufruf, in bester demokratischer Weise ihr Vorschlags- und Wahlrecht in Berlin wahrzunehmen!
Auf ein hoffentlich baldiges Wiedersehen in Köln oder Berlin!
Ich verbleibe mit den besten kollegialen Grüßen,
Ihr Prof. Dr. Frank Dörje, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker e. V. (ADKA)
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