Grenzen der Aut-idem-Substitution: NTID, Biosimilars und NBCD


Regulatorische Hintergründe, praktische Erfahrungen und Perspektiven

Hans-Peter Lipp, Tübingen

In den letzten Jahren kam es zu einer sukzessiven Ausweitung von Rabattverträgen gemäß §130a Abs. 8 SGB V, sodass im ambulanten Bereich der Austausch von wirkstoffgleichen Arzneimitteln immer stärker forciert wurde. Allerdings werden verstärkt Stimmen laut, die grundsätzliche Umstellungen bei Arzneistoffen mit geringer therapeutischer Breite (NTID) oder komplexer Zusammensetzung (NBCD) teilweise sehr kritisch sehen und durch Fallserien belegen, zumal die Zulassung von Nachfolgepräparaten deutlich einfacher zu erreichen ist als bei den Biosimilars. Alle Beteiligten im Gesundheitssystem müssen sich in diesem Zusammenhang allerdings ihrer großen Verantwortung beim Austausch von Arzneimitteln bewusst sein, dass das Vertrauen der Patienten in die Arzneimitteltherapie nicht leichtfertig gefährdet werden darf.
Schlüsselwörter: Aut idem Substitution, NTID, NBCD, Biosimilars, Zulassungskriterien, Pharmakovigilanz
Krankenhauspharmazie 2013;34:384–92.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten der KPH zugänglich.

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber KPH-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt:
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem gewählten Passwort anmelden.

Jetzt registrieren