Gefährdungsbeurteilung monoklonaler Antikörper der ATC-Klasse L01XC


Gabriele Halsen, Köln, und Irene Krämer, Mainz

Bei Tätigkeiten mit Arzneimitteln muss der Apotheker die Gefährdungen für die Beschäftigten ermitteln und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen. Zum Gefährdungspotenzial von monoklonalen Antikörpern gibt es bisher wenig Informationen. Ziel dieser Arbeit war es daher, auf Grundlage des aktuellen, international verfügbaren Wissensstands die monoklonalen Antikörper der ATC-Klasse L01XC nach den Kriterien des Gefahrstoffrechts zu bewerten. Im Ergebnis sind alle monoklonalen Antikörper fruchtschädigend, Gemtuzumab Ozogamicin ist zusätzlich erbgutverändernd. Die Exposition ist – von Unfallereignissen abgesehen – nur durch inhalative Aufnahme gegeben. Mit diesen Angaben kann der Arbeitgeber die für den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen nach Gefahrstoffverordnung und Mutterschutzverordnung treffen. Die Vorgehensweise und das Konzept zur Ableitung der Bewertungen werden umfassend dargestellt und diskutiert.
Schlüsselwörter: Monoklonale Antikörper, antineoplastische Arzneistoffe, berufliche Exposition, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen
Krankenhauspharmazie 2009;30:441–53.

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