Gerd Norden, Düsseldorf und Klaus Tönne, Berlin
Der Verband leitender Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) und der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. stimmen darin überein, die Kompetenz des Krankenhausapothekers im Zusammenwirken mit dem Klinikarzt für eine bessere Patienten- und Einweiserzufriedenheit im therapeutischen Team zu nutzen. Gerade vor der Forderung des Bundesministeriums für Gesundheit, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu verbessern, ist dies sinnvoll und zielführend.
Der Krankenhausapotheker ist der natürliche Kooperationspartner des Arztes. Als Fachmann für Arzneimittel kennt er sowohl den Nutzen der Arzneimitteltherapie als auch deren Risiken. Vor Ort – auf der Station und am Patienten – kann er in Kooperation mit dem Arzt dazu beitragen, hohe Effizienz und Sicherheit in der Arzneimitteltherapie zu erzielen. Ergänzend zu den klinischen Tätigkeiten des Arztes unterstützt der Krankenhausapotheker unmittelbar dort, wo er sich am besten auskennt – bei der Arzneimittelversorgung. Hier kann er spürbar einen Beitrag zur Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung und zur Prozessoptimierung leisten.
Dies kann sich in vielfältigen Maßnahmen widerspiegeln. Nicht nur in den einschlägigen Gremien wie Arzneimittelkommission, Hygienekommission etc. bringt der Krankenhausapotheker seine Expertise ein; insbesondere bei gemeinsam mit dem Arzt durchgeführten Visiten und Kurvenvisiten bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, beratend und unterstützend den Therapieverlauf zu begleiten. Dies betrifft insbesondere Bereiche und Themenkreise, die verstärkte Aufmerksamkeit erfordern und mit erhöhten Risiken verbunden sind. Beispielhaft seien hier die Bereiche Hämatologie/Onkologie und Antibiotikatherapie genannt. Gerade bei Letzteren können regelhaft Therapiedauer und Dosierung, Berücksichtigung von Nierenfunktion und Resistenzlage wie auch das Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Krankenhausapotheker positiv beeinflusst werden.
Durch seine speziellen Kenntnisse des Arzneimittelmarkts kann der Apotheker als neutraler Berater echte Innovationen von Scheininnovationen trennen und so zu einer sicheren und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie maßgeblich beitragen. Die Erarbeitung von Arzneimitteltherapiestandards und standardisierten Arbeitsabläufen rund um das Arzneimittel sowie die Durchführung von Schulungen erhöhen ebenfalls die AMTS. Dies gilt auch für die strukturierte Dokumentation und Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und unerwünschten Arzeimitteltherapieereignissen (Pharmakovigilanz).
Nicht zuletzt im Hinblick auf die Vorgaben des §115c SGB V, der besondere Anforderungen an die Entlassmedikation der Krankenhauspatienten stellt, kann die Versorgung an der Schnittstelle ambulant/stationär sowie stationär/ambulant verbessert werden. Dies könnte sich in der Folge positiv auf die Compliance des Patienten auswirken.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen und eines scharfen Qualitätswettbewerbs sollte kein Krankenhaus auf die Wertschöpfung im therapeutischen Prozess durch den Krankenhausapotheker verzichten. In guter und enger Verzahnung mit der Ärzteschaft und der Pflege lässt sich ein beachtliches Potenzial an Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit entfalten.
VLK-Geschäftsstelle: Geschäftsführer Gerd Norden, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, E-Mail: info@vlk-online.de ADKA-Geschäftsstelle: Geschäftsführer Klaus Tönne, Alt-Moabit 96, 10559 Berlin, E-Mail: gf@adka.de
Krankenhauspharmazie 2009; 30(07)