Egid Strehl und Ulrike Strehl, Freiburg
Diskontierung (=Abzinsung)
Bedingt durch die Tatsache, dass Zahlungsströme (d.h. Ein- bzw. Auszahlungen) zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen können, ist eine Methode erforderlich, diese Zahlungsströme untereinander vergleichbar zu machen. Dies wird mit Hilfe der Diskontierung (=Abzinsung) oder der Aufzinsung auf einen gemeinsamen Vergleichszeitpunkt erreicht. Das Ergebnis eines abgezinsten Geldbetrages, den so genannten Barwert (engl. net present value), erhält man, indem man die künftigen Beträge durch „1 plus den Kalkulationszinssatz“ (=Diskontfaktor), hoch die Anzahl der Vergleichsperioden (z.B. Jahre), teilt:
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