Das neue Tarifrecht


Öffentlicher Dienst bei Bund, Ländern und Kommunen

Hubert Schneemann, Essen, für die „Arbeitsgruppe Tarifrecht“ der ADKA

Mit dem Inkrafttreten des TVöD-K (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst; Dienstleistungsbereich Krankenhäuser) im Bereich der kommunalen Arbeitgeber zum 1. August 2006 und dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) zum 1. November 2006 ist das öffentliche Dienstrecht des Bundes, der Länder und der Kommunen auf eine neue und moderne Basis gestellt. Die „Arbeitsgruppe Tarifrecht“ der ADKA informiert Sie über die wesentlichen Inhalte des jetzt geltenden Tarifrechts und weitergehende Fundstellen zum Thema sowie über die Aktivitäten der Arbeitsgruppe zur Abbildung der Belange der Krankenhausapotheker in dem neuen Tarifumfeld.

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