Das Gespräch führte der Herausgeber, Dr. Hubert Schneemann, Essen
Herr Dr. Amann, dass erste halbe Jahr Ihrer Präsidentschaft war geprägt durch das Geschehen um das EU-Vertragsverletzungsverfahren und die daraus resultierende Änderung des Apothekengesetzes.
Dr. Steffen Amann: Ja, das ist ein Vorgang, den ich mit meinem neuen Amt als ADKA-Präsident übernommen habe. Die Dinge befanden sich schon im Fluss. Richtig ist, dass wir im Laufe des letzten halben Jahres im Verband enorm viele Papiere entwickelt haben. Wir haben das Zukunftspapier der ADKA formuliert in dem wir aufzeigen, wie Arzneimittel-, Patienten-, und Anwendersicherheit sowie eine Arzneimittelversorgung im Katastrophenfall gewährleistet werden. Basierend auf unserem Strategiepapier haben wir weiterhin sehr konkrete Stellungnahmen zu den verschiedenen Gesetzentwürfen ausgearbeitet. Darin bringen wir letztlich unmissverständlich zum Ausdruck, dass für uns die Krankenhausapotheke die Basis der umfassenden Arzneimittelversorgung und pharmazeutischen Betreuung der Krankenhauspatienten ist. Die Chronologie der Ereignisse habe ich in meinem letzten Editorial „Die Kreisgrenzenregelung des §14 ApoG und die EU“ im Oktober-Heft der Krankenhauspharmazie nachgezeichnet. Unsere einzelnen Stellungnahmen sind des Weiteren im internen Download-Bereich der ADKA-Homepage nachzulesen.
Die reine Ablehnungshaltung, die in den meisten der 26 eingegangenen Stellungnahmen zum Referentenentwurf zu lesen war, hat keine Bewegung in das Geschehen gebracht. Hingegen lassen sich in der Weiterentwicklung zum Kabinettsentwurf deutlich unsere konstruktiven Beiträge wiederfinden.
Viele Kolleginnen und Kollegen aus Vorstand und Präsidium haben mich in den letzten Monaten unterstützt, den Verband politisch entsprechend zu positionieren. Allein ist diese enorme Arbeit nicht zu schaffen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle einmal ausdrücklich bedanken.
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