Foto: ADKA/Philipp Külker
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Juli des vergangenen Jahres wurde vom Bundesgesundheitsministerium verkündet, dass es Bund und Ländern nach einem langen Abstimmungsprozess gelungen ist, sich auf die Eckpunkte einer umfassenden Krankenhausreform zu einigen und den dazugehörigen Referentenentwurf während der parlamentarischen Sommerpause zu erarbeiten, damit das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann – ein sehr sportlicher Zeitplan. Aber in der Politik ist es eben manchmal auch wie im echten Leben, es kommt anders als man denkt (oder hofft). Es ist unklar, ob die Minister sich einig sind, dass sie sich uneinig sind oder uneinig sind, dass sie sich einig sind, aber sie reden weiter miteinander, sodass das Gesetz voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 in den parlamentarischen Abstimmungsprozess gehen wird. Die Diskussionen um das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) im September des letzten Jahres zeigen uns aber, wie unterschiedlich die Ausgangspunkte, Vorstellungen und Erwartungen sind.
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden Krankenhäuser dazu verpflichtet, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte zu übermitteln, die dann im Krankenhaustransparenzverzeichnis veröffentlicht werden. Hier sollten wir als Krankenhausapotheker und Krankenhausapothekerinnen nicht die Chance verpassen, das Thema „Qualität der Arzneimitteltherapie“ in unseren Häusern aufzugreifen und zu kommunizieren. In der Arzneimitteltherapie als häufigstes Heilverfahren im Krankenhaus ist es besonders wichtig, den Patientinnen und Patienten unseren Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit zu zeigen und den Krankenhausleitungen zu vermitteln, dass AMTS ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Auswahlentscheidung sein wird. Noch nie waren die Leistungen der Krankenhäuser für medizinische Laien so transparent einsehbar. Nutzen Sie die Chance!
Im Zuge des Reformvorhabens, aber auch in vielen Gesetzesinitiativen des Bundesgesundheitsministeriums unter Leitung von Bundesminister Prof. Lauterbach, fallen immer wieder die Schlagworte „Spezialisierung“ und „Kooperationsmodelle“. Doch was bedeuten diese für uns und unser Ziel zur Stärkung und Weiterentwicklung der Krankenhausapotheken? Wir müssen mit Veränderungen rechnen und wir sollten uns ihnen nicht verschließen oder die Arme verschränken und sagen „Es war schon immer so!“, sondern die neuen Entwicklungen aktiv mitgestalten. Die pharmazeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten in deutschen Krankenhäusern kann sich schnell und flexibel einer Spezialisierung des Hauses anpassen, das ist in vielen Aspekten unserer täglichen Arbeit bereits geschehen. Gedanklich kann ich an die Kooperationsmodelle nicht ganz so schnell einen Haken machen. Zweifelsohne haben unser Berufsverband und seine Mitglieder ein herausragendes Netzwerk und ein ausgeprägtes Bewusstsein für Kollegialität, doch im Rahmen des Gesetzes und der damit einhergehenden Konzentration von Krankenhausleistungen und einer Verschiebung von stationären Leistungen in den ambulanten Sektor wird es, Stand heute, nicht immer möglich sein, dass wir die Patientinnen und Patienten unseres Hauses oder der versorgten Einrichtungen mit Arzneimitteln oder anderen pharmazeutischen Dienstleistungen versorgen können. Doch sicherlich sind wir uns hier alle einig, dass die Arzneimitteltherapie nicht verbessert wird, wenn ein Patient oder eine Patientin während einer Behandlung innerhalb verschiedener Einrichtungen eines Hauses oder Trägers vom gleichen medizinischem Personal behandelt wird, aber von verschiedenen Apotheken die Arzneimitteltherapie oder dazugehörigen Angebote erhält – mehr Schnittstellen braucht niemand. Daher ist es erforderlich, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen so anpasst, dass die pharmazeutische Leistung der ärztlichen Leistung folgt. Im Zuge des Stellungnahmeverfahrens zum erwarteten Referentenentwurf werden wir diese zentrale Forderung sowie die Berücksichtigung der Krankenhausapotheke als Strukturkriterium für gewissen Leistungsgruppen erneut fordern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf das Jahr 2024 möchte ich Sie und Euch gerne an den diesjährigen Kongress erinnern. Dieser findet vom 14. bis 16. Mai in Nürnberg statt. Auf unserer Mitgliederversammlung werden unter anderem die Vorsitzenden unserer Fachausschüsse neu gewählt.
Herzliche Grüße
Kim Green
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