Umsetzung der Falsified Medicines Directive in der Krankenhausapotheke


Wo sind wir in 2020 und was erwartet uns in der Zukunft?

Martin J. Hug, Freiburg

Arzneimittelfälschungen stellen eine ernste Bedrohung für die Therapiesicherheit dar, sind aber innerhalb der legalen Vertriebskette glücklicherweise eher selten. Dennoch hat die Europäische Union mit der Falsified Medicines Directive ein Maßnahmenpaket geschnürt, das derartige kriminelle Aktivitäten erschweren oder unmöglich machen soll. Seit dem 9. Februar 2019 sind aufgrund dieser Richtlinie alle pharmazeutischen Unternehmen verpflichtet, bestimmte Humanarzneimittel mit Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die von den Apotheken bei der Abgabe an den Patienten überprüft werden müssen. Die Umsetzung dieser Richtlinie stellt alle Beteiligten vor größere Herausforderungen, da die technischen und personellen Ressourcen in Krankenhausapotheken a priori nicht vorhanden sind. Deshalb sind auf nationaler wie europäischer Ebene Bemühungen notwendig, den Prozess durch Maßnahmen wie Automatisierung, Aggregation und warenbegleitende Datenlieferung zu vereinfachen.
Schlüsselwörter: Falsified Medicines Directive, delegierte Verordnung, Serialisierung, Aggregation, warenbegleitende Datenlieferung
Krankenhauspharmazie 2020;41:421–8.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten der KPH zugänglich.

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber KPH-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt:
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem gewählten Passwort anmelden.

Jetzt registrieren