Dr. Danielle A. Stegmann, Stuttgart
Bei Krankenhauspatienten werden häufig intravenöse Protonenpumpenhemmer (PPI) eingesetzt, obwohl diese, aufgrund weniger absoluter Indikationen, in mehr als der Hälfte der Fälle durch orale PPI ersetzt werden könnten [1]. Eine Studie des Columbia University Medical Centers zeigte nun, dass der Anteil der Verordnungen von i.v. PPI im Vergleich zu oralen PPI deutlich reduziert werden konnte, indem ein elektronisches Warnsystem implementiert wurde [2]. Bei der Verordnung von i.v. PPI wies dieses System darauf hin, dass orale PPI eine 90%ige Bioverfügbarkeit aufweisen und im Vergleich zu i.v. PPI nur ein Zehntel kosten. Die Reaktionen des Gesundheitspersonals auf das Warnsystem wurden automatisch erfasst.
Im Jahr nach Implementierung des Warnsystems sank der Anteil von i.v. PPI auf 23,0% der PPI-Verordnungen, nachdem er im Jahr vor der Implementierung 30,0% der Verordnungen betragen hatte. Dies entsprach einer relativen Reduktion des Anteils an i.v. PPI-Verordnungen von 23,4%. Außerdem zeigte sich, dass die Verordnung von PPI in intravenöser Form am häufigsten in der Chirurgie und Gynäkologie/Geburtshilfe erfolgte, sowie dann, wenn PPI als Bestandteil eines Medikamenten-Sets bestellt worden waren. Die korrekte Indikationsstellung für i.v. PPI konnte durch die Intervention verbessert werden, wenn auch nicht signifikant. Die eingesparten jährlichen Kosten infolge Reduktion verordneter i.v. PPI im Jahr nach der Intervention werden auf rund $ 450000 geschätzt.
Die Studie zeigt klar den Nutzen eines elektronischen Warnsystems in der Beeinflussung der medizinischen Verordnung von i.v. PPI auf. Zudem raten die Autoren, PPI separat zu anderen Medikamenten zu verordnen. Ein ergänzender Gebrauch von sogenannten „clinical decision support systems“ zur Reduktion einer PPI Überverordnung bleibt zu untersuchen.
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