500 Tage neue Apothekenbetriebsordnung in der Eigenherstellung


Erste Erfahrungen mit der Umsetzung

Cornelia Bruns, Bremen, und Ralph Heimke-Brinck, Erlangen

„Cogito ergo sum – Ich denke, also bin ich“ (René Descartes). Wie immer, wenn ein neues Gesetz oder eine neue Verordnung in Kraft tritt, gilt es, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu verstehen, gegebenenfalls zu interpretieren und diese dann in der täglichen Praxis verantwortungsbewusst und den jeweiligen Rahmenbedingungen entsprechend umzusetzen. Aufruhr und Verunsicherung waren groß, als am 12. Juni 2012 die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Kraft trat. Erhöhte qualitative und dokumentarische Anforderungen bei Rezeptur und Defektur gipfelten in der Aussage „Die Defektur ist tot“. Nachdem sich die erste Aufregung gelegt hat, ist es nun an der Zeit, die Auswirkungen und Erfahrungen der neu in der ApBetrO formulierten Anforderungen für uns Krankenhausapotheker zu reflektieren.

Schlüsselwörter:
Apothekenbetriebsordnung, Umsetzung, pharmazeutische Zubereitungen, Arzneimittelqualität, Patientensicherheit

Krankenhauspharmazie 2014;35:104–9.

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