Packungsbeilagen für die Produkte aus der Herstellung in der Krankenhausapotheke


Ein Service für Ärzte und Pflegekräfte

Stephan Baum und Eva Maria Müller, München

Für einen großen Teil der in einer Krankenhausapotheke hergestellten Arzneimittel ist nach arzneimittelrechtlichen Regelungen keine Packungsbeilage erforderlich. Das Klinikum rechts der Isar hat sich jedoch dazu entschlossen, im Interesse der Arzneimittelsicherheit jedem Fertigarzneimittel, also auch Defektur-Arzneimitteln, eine Gebrauchsinformation beizulegen, damit wichtige Fragen gleich auf der Station geklärt werden können. In einem umfangreichen Projekt wurden standardisierte hausinterne Packungsbeilagen für die Produkte aus der Herstellung in der Krankenhausapotheke entwickelt.
Schlüsselwörter: Defektur, Gebrauchsinformation, Arzneimittelsicherheit, Packungsbeilage, Krankenhausapotheke
Krankenhauspharmazie 2013;34:469–73.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten der KPH zugänglich.

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber KPH-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt:
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem gewählten Passwort anmelden.

Jetzt registrieren