Pharmakovigilanz und Arzneimitteltherapiesicherheit


Profilierungschance für Krankenhausapotheker

Torsten Hoppe-Tichy, Heidelberg

Pharmakovigilanz und Arzneimitteltherapiesicherheit wurden in der Vergangenheit als getrennte Problematiken eingeordnet. Wird sich das zukünftig ändern? Pharmakovigilanz steht für Produktsicherheit und wird durch die Qualität des Arzneimittels, also durch die Arzneimittelsicherheit vorgegeben. Bei der Arzneimitteltherapiesicherheit handelt es sich um die Prozesssicherheit bei der Anwendung von Arzneimitteln von der Logistik über die Verordnung bis hin zur Handhabung und Applikation. Fehler oder Risiken im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit sind meist unter der Überschrift „Medikationsfehler“ aufzuführen. Seit Jahren wird kontinuierlich an einer Verbesserung der Produktsicherheit gearbeitet, und im Arzneimittelgesetz ist von den Regelungen zu klinischen Studien bis zu den Vorgaben für eine sichere und gute Herstellung von Arzneimitteln der gesamte Prozess vor der eigentlichen Anwendung des Arzneimittels festgeschrieben. Letztendlich muss realisiert werden, dass eine Abgrenzung zwischen Pharmakovigilanz und Arzneimitteltherapiesicherheit nicht immer eindeutig möglich ist.

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