Wird ein gesetzlich versicherter Patient aus dem Krankenhaus entlassen, darf der Krankenhausarzt ihm kein Rezept für seine weiterhin einzunehmenden Arzneimittel ausstellen. Ist der weiterbehandelnde Arzt im ambulanten Bereich nicht unmittelbar zu erreichen, kann es zur Entstehung gefährlicher Medikationslücken kommen. Zudem erfolgt die Weitergabe von Informationen über die einzunehmenden Arzneimittel an der Schnittstelle zwischen stationärem und ambulantem Bereich häufig nur unzureichend. Die Ergebnisse eines Projekts zur sektorenübergreifenden pharmazeutischen Betreuung zeigen, dass die Mitgabe der Entlassmedikation sinnvoll ist und die Aufklärung des Patienten zu seiner Arzneimitteltherapie durch einen Krankenhausapotheker einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit leisten kann. Um diesen Service flächendeckend anbieten zu können, müssen zusätzliche Apothekerstellen geschaffen werden.