Was wird verordnet – was gegeben? (Teil 1)


AG Arzneimitteltherapiesicherheit

Bei den hier beschriebenen Fällen führte eine uneindeutige Verordnung zu einer fehlerhaften Arzneimittelabgabe an den Patienten. In einem Fall wurde in einer Patientenkurve Dexamethason 2–2–2–2 verordnet. Gegeben wurde Dexamethason 4 mg viermal zwei Tabletten, gemeint war aber Dexamethason 2 mg–2 mg–2 mg–2 mg. Im anderen Fall wurden Haloperidol Trp. 0–0–5–0 verordnet. Gegeben wurden abends fünf Tropfen, gemeint waren aber 5 mg.

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