Die Aut-idem-Substitution von Antikonvulsiva ist nach Auffassung der Fachgesellschaften abzulehnen. Unbedachte Präparatewechsel können selbst bei gleichem Wirkstoff und gleicher Arzneiform/Galenik für Epilepsiepatienten schwerwiegende Folgen wie Wirkungsverlust (erneut auftretende Anfälle) oder neu auftretende Nebenwirkungen nach sich ziehen. Das Ziel des hier vorgestellten Projekts einer regionalen Arzneimittelliste Antikonvulsiva ist, antikonvulsiv behandelten Patienten potenziell riskante Umstellungen wirkstoffgleicher Präparate an der Schnittstelle ambulant/stationär zu ersparen, bei gleichzeitig wirtschaftlicher Verordnungsweise. Im Landkreis Heidenheim haben im Oktober 2007 die niedergelassenen Neurologen und die neurologische Klinik in Zusammenarbeit mit der Klinikapotheke eine einheitliche Liste der verordneten Antikonvulsiva verabschiedet. Kreisärzte- und Kreisapothekerschaft wurden zeitnah einbezogen. Bislang (Stand Ende 2008) sind keine Umsetzungsschwierigkeiten des Projekts festgestellt worden. Für das Jahr 2010 sind turnusgemäß die erneute Überprüfung der regionalen Arzneimittelliste und die Auswertung der Erfahrungen vorgesehen.
Schlüsselwörter: Antikonvulsiva, Aut-idem-Substitution, regionale Arzneimittelliste, intersektorale Zusammenarbeit
Krankenhauspharmazie 2009;30:251–2.