Patientenaufklärung und Complianceförderung bei speziellen Arzneimitteltherapien


Beispiele aus der Universitätsmedizin Mainz

Irene Krämer, Mainz

Patientenaufklärung und Complianceförderung ist umso wichtiger, je geringer die therapeutische Breite eines Arzneimittels und je schwieriger eine Arzneiform anzuwenden ist. Die ergänzende Beratung und Unterweisung durch den Apotheker soll den Patienten mit seiner Arzneimitteltherapie und den Therapiezielen vertraut machen. Sie soll ihm helfen diese, und die begleitenden Kontrollen sorgsam durchzuführen, und ihn zur (Langzeit-)Compliance motivieren. Die Verbesserung der Compliance und der klinischen und sozialen Therapieergebnisse – insbesondere der gesundheitsbezogenen Lebensqualität – durch apothekerliche Patientenunterweisung wird am Beispiel von Patienten mit oraler Antikoagulation, diabetischem Fußsyndrom, Atemwegserkrankungen und Patienten nach Lebertransplantation erläutert.
Schlüsselwörter: Patientenunterweisung, Apotheker, Complianceförderung, Ergebnisverbesserung
Krankenhauspharmazie 2009;30:230–5.

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