Der Gemeinsame Bundesausschuss definiert den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. In der Arzneimittelversorgung stehen dem Bundesausschuss zahlreiche regulatorische Instrumente wie Festbeträge, Therapiehinweise, Nutzenbewertungen und Verordnungsausschlüsse zur Verfügung, um eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Neue Instrumente sind die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln und das Zweitmeinungsverfahren bei der Arzneimittelverordnung. Für die Krankenhauspharmazie wird der Gemeinsame Bundesausschuss ab Mitte 2008 eine erhebliche Bedeutung erhalten, da ab diesem Zeitpunkt alle Beschlüsse zu Arzneimitteln sektorübergreifend für den ambulanten und stationären Bereich getroffen werden sollen. Das Ziel ist die Vermeidung von Versorgungsbrüchen und Unwirtschaftlichkeiten.
Schlüsselwörter: Gemeinsamer Bundesausschuss, Kosten-Nutzen-Bewertung, Zweitmeinung
Krankenhauspharmazie 2008;29:123–7.