Dass die Pharmakovigilanz – die Erfassung, Meldung und Bewertung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) – ein wichtiges Anliegen der Arzneimittel- und Patientensicherheit darstellt, ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit unumstritten. Anhaltende Diskussionen gibt es aber nach wie vor darüber, wer UAW am effektivsten melden kann und wie das Aufwand-Nutzen-Verhältnis der Datenerfassung, die Qualität der Meldung und das Meldeverhalten verbessert werden sollten. Gleichzeitig muss immer daran gedacht werden, dass die Meldung, Erfassung und Auswertung von Angaben über das Auftreten von UAW kein Selbstzweck ist. Vielmehr dient der inzwischen auch stark gesetzlich reglementierte Vorgang, der auch zu strukturellen und funktionellen Veränderungen sowohl bei den Behörden als auch in der pharmazeutischen Industrie geführt hat, in erster Linie einer vorausschauenden Vermeidung arzneimittelbedingter Schäden, wenn dies durch die Beachtung von klar definierten Anwendungsbeschränkungen möglich ist. Die vorgesehene Einrichtung von Pharmakovigilanz-Zentren, die auf ein Konzept des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker zurückgeht und durch einen Erlass des BMG vom 1. September 2004 bestätigt wurde, ist in diesem Zusammenhang vorbehaltlos zu begrüßen. Ein in der genannten Vorlage konstatiertes Underreporting aus dem Krankenhausbereich kann aber nur dann behoben werden, wenn die notwendigen funktionellen Kapazitäten für diese Arbeitsleistung freigestellt und auch finanziert werden. Im Folgenden sollen daher einige Überlegungen diskutiert werden, wie die Pharmakovigilanz als wichtige Aufgabe des Krankenhausapothekers in den Arbeitsalltag integriert werden kann.
Schlüsselwörter: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Pharmakovigilanz, Pharmakovigilanz-Zentren
Krankenhauspharmazie 2006;27:473–6.