Leitlinie

Erste Hilfe bei Unfällen mit ätzenden oder giftigen Stoffen


Welche Spülflüssigkeiten kommen in Frage? Bei Unfällen mit ätzenden Stoffen ist die schnelle und effiziente Spülung mit viel Wasser das Mittel der ersten Wahl. Nur wenn kein fließendes Wasser aus Trinkwasserleitungen zur Verfügung steht, sind Spülflüssigkeiten zulässig. Die neue Leitlinie „Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe“ der BG Chemie hilft bei der Auswahl der richtigen Spülflüssigkeit (www.bgchemie.de > Prävention > neu eingestellt > Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur ersten Hilfe > Leitlinie).

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