Michael Lueb, Bielefeld
Das neue Präsidium der ADKA nimmt seine Arbeit auf. Bei der Mitgliederversammlung am 13. Mai 2006 in Trier wurde dazu erstmals der Präsidialzyklus vollzogen und die Positionen von Schriftführer und Schatzmeister neu gewählt.
Neu in den Präsidialzyklus ist Holger Hennig aus Stuttgart gewählt. Er wird als 1. Vizepräsident der ADKA für die nächsten zwei Jahre den sechsjährigen Zyklus beginnen. Dr. Steffen Amann wird in der Funktion des 2. Vizepräsidenten die Arbeit des Präsidiums weiter begleiten. Dr. Torsten Hoppe-Tichy bringt seine Erfahrung aus acht Jahren Präsidiumsarbeit erneut als Schriftführer ein und Pamela Reissner aus Lübeck wird weiterhin die finanziellen Geschicke des Verbandes als Schatzmeisterin verwalten. Der Vorstand hat in Trier auch beschlossen, ab 1. Juli 2006 Klaus Tönne aus Oberhausen zum neuen Geschäftsführer der ADKA zu bestellen. Als neuer Präsident der ADKA darf ich mit einem engagierten und erfahrenen Präsidium zusammenarbeiten. Dabei werden wir durch einen im Verband erfahrenen und versierten Geschäftsführer unterstützt und gegenüber anderen Verbänden, Behörden und der Politik im Außenverhältnis sachkundig vertreten.
So werden wir zusammen in den nächsten zwei Jahren die anstehenden Aufgaben angehen und mit der Unterstützung von Vorstand, Ausschüssen und engagierten Kollegen die Aufgaben der Krankenhauspharmazie anpacken.
Die Mitgliederversammlung hat dazu in Trier zwei wesentliche Beschlüsse gefasst:
Präsidium und Vorstand sind beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Krankenhausapotheke in allen ambulanten Versorgungsformen im Krankenhaus die Arzneimittel zur unmittelbaren Anwendung der Patienten zur Verfügung stellen kann. Dies gilt insbesondere für die Versorgung von Patienten, die im Rahmen der integrierten Versorgung, in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Arztpraxen auf dem Klinikgelände oder anderen ambulanten Versorgungsformen unter Beteiligung des Krankenhauses ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben eines Vertrags nach § 129a SGB V. Diese Verträge sollen zukünftig auch auf regionaler Ebene ausgehandelt werden können, so dass hier eine höhere Effizienz möglich ist und nicht jedes Krankenhaus eigene Verhandlungen führen muss.
Die Mitgliederversammlung hat als Grundsatzpapier der berufspolitischen und praktischen alltäglichen Arbeit das Zukunftspapier der ADKA beschlossen. Das Zukunftspapier steht auf der Homepage der ADKA als Download zur Verfügung.
Das Papier verdeutlicht, wo und wie Krankenhausapotheker durch ihre Beiträge ein Garant für die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Arzneimitteltherapie der Patienten im Krankenhaus sind. Im Zukunftspapier sind ebenso die Aufgaben und Beiträge der Krankenhausapotheker zur Pharmakovigilanz angesprochen. Wir Krankenhausapotheker wollen aktiv als Pharmakovigilanz-Beauftragte des Krankenhauses in die Lage versetzt werden, durch mehr Informationstransfer und umfassende Dokumentation im interdisziplinären Team unseren Beitrag zur Optimierung der Pharmakovigilanz zu leisten. Das Bewusstsein für Pharmakovigilanz sowie Qualität und Quantität von Meldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen kann auf diese Weise gesteigert werden. Deshalb werden wir eine der kommenden Ausgaben der Krankenhauspharmazie dem Schwerpunktthema Pharmakovigilanz widmen. Dort werden Sie das aktuelle Statement des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. zur Pharmakovigilanz finden.
Die zukünftigen Aufgaben sehe ich zunächst in der Fortführung der erfolgreichen Arbeit meiner Vorgänger. Sicherlich werde ich hierbei eigene Akzente setzen. So ist es mir ein großes Anliegen, die Wahrnehmung unserer Krankenhausapotheken und der von uns dort geleisteten Arbeit besonders zu fördern. Zu viele wissen noch immer nicht von unserer Existenz und unseren speziellen Aufgaben und Leistungen! Alleine schon die pharmazeutische Logistik ist aber viel umfänglicher als die reine Lieferung der Ware Arzneimittel. Sie beinhaltet alle professionellen Dienstleistungen, die sicherstellen, dass das richtige Arzneimittel für den richtigen Patienten rechtzeitig und in einwandfreier Qualität unter Einhaltung aller fachlichen und gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich und rationell zur Verfügung steht [R. Bernard, 1999]. Dies und die weiteren klinisch-pharmazeutischen Leistungen der Krankenhausapotheker werden auch von anderen Vertretern im Krankenhaus so wahrgenommen. In einem gemeinsamen Positionspapier haben wir die wesentlichen zukunftsorientierten Aussagen mit dem Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) zusammengefasst. Dieses Ergebnis einer intensivierten gemeinsamen Diskussion ist in dieser Ausgabe der Krankenhauspharmazie publiziert (s. S. 255).
Die Zeitspannen, in denen sich die Rahmenbedingungen unserer Tätigkeit im und um das Krankenhaus ändern, haben sich in den letzten Jahren mehr und mehr verkürzt. Dementsprechend sind wir ständig neu gefordert und dies führt in Folge zu einem steigenden Bedarf an entsprechenden Fortbildungen. Hier sehe ich eine Aufgabe für den Verband, die Fortbildung zu intensivieren und dies muss sich in der Form des Angebots neuer Inhalte und der Quantität der Angebote niederschlagen. Für die erforderliche Intensivierung werde ich mich persönlich einsetzen.
Besondere Aufmerksamkeit wird in der nächsten Zeit der Umsetzung des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) im Krankenhaus zukommen. Diese muss kostenneutral erfolgen, eine Kostensteigerung kann nicht akzeptiert werden. Die Umsetzung des neu formulierten § 115c SGB V, welcher die Fortsetzung der Arzneimitteltherapie nach Krankenhausbehandlung zum Inhalt hat, eröffnet die Chance für Krankenhausapotheker, sich interdisziplinär in der Lösung der Schnittstellenprobleme einzubringen. Der Anfang ist mit den Äquivalenztabellen gemacht, es gilt hier, die Kommunikation über die Schnittstellen hinweg weiter zu verbessern und so eine sichere und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie über die Sektorengrenzen hinaus zu gewährleisten.
Die EU-Kommission hat Anfang April neuerlich der Bundesregierung eine mit Gründen versehene Stellungnahme in Sachen § 14 ApoG zugestellt. Eine Fortsetzung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens wird uns weiterhin in Anspruch nehmen. Die aktuelle Stellungnahme der EU-Kommission hat das Problem auf den Punkt gebracht: „Das vorliegende Vertragsverletzungsverfahren konzentriert auf die gesetzliche Ausgestaltung der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch externe Offizinapotheken“ (Zitat). Somit sieht man die Probleme in Brüssel bei den krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheken. Es ist an der Zeit darüber nachzudenken, aus welchen Gründen der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Versorgung der Krankenhäuser durch öffentliche Apotheken geschaffen hat und ob diese Gründe heute noch von Bedeutung sind. Dies würde nicht nur dem EU-Vertragsverletzungsverfahren die Grundlage entziehen, sondern auch gleichzeitig viele Verwerfungen innerhalb der Apothekerschaft beheben.
Der Krankenhausapotheker ist verantwortlich für die Arzneimittelversorgung der Patienten im Krankenhaus. Der öffentliche Apotheker betreut die Patienten zu Hause. Für beide gilt: wirtschaftlich, zuverlässig und ortsnah!
In den nächsten zwei Jahren werde ich mich als Präsident mit meiner ganzen Kraft für die Belange der Krankenhauspharmazie einsetzen. Im Voraus danken möchte ich bereits den Mitgliedern des Präsidiums und des Vorstands, den Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen und allen engagierten Krankenhausapothekerinnen, die mich dabei unterstützen werden.
und Krankenhausapothekern, die mich auf diesem Wege begleiten und unterstützen werden.
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