Bioverfügbarkeit und Bioäquivalenz

Leitlinien erlauben Biowaiver-Regelung


Dr. Barbara Kreutzkamp, München

Die Bioverfügbarkeit ist ein wichtiger Parameter für die Beurteilung der Effektivität einer Pharmakotherapie. Die Durchführung entsprechender Studien ist in Leitlinien europaweit geregelt. 2002 wurden einige Neuerungen eingeführt – unter anderem die Biowaiver-Regelung, nach der unter bestimmten Voraussetzungen auf Bioäquivalenzstudien verzichtet werden kann.

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